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Wertgutachten
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Immobilien-Wertgutachten

Üblicherweise lässt das Amtsgericht ein Immobilien-Wertgutachten über das Zwangsversteigerungsobjekt von einer/einem unabhängigen Sachverständigen anfertigen. Der darin ermittelte Wert ist ein Vorschlag, aufgrund dessen der Verkehrswert im Regelfall vom Gericht festgesetzt wird. Das Gutachten dient zunächst dazu, den/die Schuldner davor zu schützen, dass die Immobilie zu einem zu geringen Eingangspreis angesetzt wird und somit ein Verschleudern zu verhindern (vgl. BGH, Urt. vom 09.03.2006 - AZ: III ZR 143/05). Gleichzeitig dient es der Orientierung von Bietinteressenten, die das Gutachten in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts einsehen können oder auch im Internet, sofern das Gericht die Veröffentlichung angeordnet hat.

Durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz wurde folgender § 38 II ZVG eingefügt: "Das Gericht kann Wertgutachten und Abschätzungen in einem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem öffentlich bekannt machen"


Jeder Bietinteressent sollte sich gründlich mit dem Gutachten seiner Wunschimmobilie auseinandersetzen und alle gebotenen Informationen nutzen.

 

c/ Gutachterbüro Frank Großmann, Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten


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