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Streithähne vor dem Amtsgericht Bad Segeberg
Zwangsversteigerungstermine mit aktuellen Videos und Internetgutachten

Auf unseren Internetseiten (siehe Gliederung links)  gelangen Sie anmelde- und gerichtskostenfrei zu den aktuellen Zwangsversteigerungsterminenmit Satellitenaufnahmen, zeitnah erstellten Fotos, Videos sowie Gutachten bzw. Gutachtenauszügendie hier im Auftrag der Amtsgerichte veröffentlicht werden.


GIM = Gerichtsimmobilien      24 = 24 Std. am Tag


Interessenten erhalten die Möglichkeit, sich mit den Objekten intensiv zu beschäftigen, ohne die Geschäftsstellen der Amtsgerichte zu bemühen und können direkt mit den so verfügbaren aktuellen Informationen das Bankgespräch suchen. Die qualifizierte Vorauswahl am eigenen Bildschirm vermindert zudem den Besichtigungstourismus bei Mitmenschen, die sich häufig in einer sehr schwierigen Situation befinden.


Allgemeine Informationen zum  Zwangsversteigerungsverfahren liefert das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein über folgenden Link: Zwangsversteigerungsverfahren.


Hinweis: Die Sicherheitsleistung in einem Zwangsversteigerungstermin, so sie denn von einem hierzu Berechtigten verlangt wird, ist  nur noch bargeldlos möglich.


Eine Sicherheit kann nur noch unbar wie folgt erbracht werden:
1. Bankschecks
Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und in Deutschland zahlbar sein.
2. Bankbürgschaft
Die Bürgschaft muss unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und muss ebenfalls von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
3. Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin
Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein; ein Nachweis über die Gutschrift muss im Termin vorliegen Bei der Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse sind teilweise erheblich längere Laufzeiten als bei üblichen Bankgeschäften zu berücksichtigen.

Auch die spätere Zahlung des Meistgebotes ist nur noch unbar möglich.


Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Website werden mit Sorgfalt recherchiert, z.B. werden bei Erstterminen ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin die Bilddateien (Fotos, Fotoreihen, Videos) für die Internetveröffentlichungen erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen. Veröffentlichungen von Gutachten, Gutachtenteilen oder Veröffentlichungstexten der Amtsgerichte  beruhen auf Informationen von Dritten und werden in diesem Falle entsprechend gekennzeichnet (siehe auch die "rechtlichen Hinweise" unter Impressum).


Gutachterbüro Frank Großmann | info@GIM24.de