Auf unseren Internetseiten (siehe Gliederung links) gelangen Sie anmelde- und gerichtskostenfrei zu den aktuellen Zwangsversteigerungsterminen, mit Satellitenaufnahmen, zeitnah erstellten Fotos, Videos sowie Gutachten bzw. Gutachtenauszügen, die hier im Auftrag der Amtsgerichte veröffentlicht werden.
GIM = Gerichtsimmobilien 24 = 24 Std. am Tag
Interessenten erhalten die Möglichkeit, sich mit den Objekten intensiv zu
beschäftigen, ohne die Geschäftsstellen der Amtsgerichte zu
bemühen und
können direkt mit den so verfügbaren aktuellen Informationen das
Bankgespräch
suchen. Die qualifizierte Vorauswahl am eigenen Bildschirm vermindert
zudem den
Besichtigungstourismus bei Mitmenschen, die sich häufig in einer sehr
schwierigen Situation befinden.
Allgemeine Informationen zum Zwangsversteigerungsverfahren liefert das Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein über folgenden Link: Zwangsversteigerungsverfahren.
Hinweis: Die Sicherheitsleistung in einem Zwangsversteigerungstermin, so sie denn von einem hierzu Berechtigten verlangt wird, ist nur noch bargeldlos möglich.
Eine
Sicherheit kann nur noch unbar wie folgt erbracht werden:
1.
Bankschecks
Die Schecks dürfen frühestens am dritten Werktag
vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein. Sie müssen von
einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten
Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und in Deutschland
zahlbar sein.
2. Bankbürgschaft
Die Bürgschaft muss
unbefristet, unbedingt und selbstschuldnerisch sein und muss
ebenfalls von einem in Deutschland zum Betreiben von Bankgeschäften
berechtigten Kreditinstitut oder der Bundesbank stammen.
3.
Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse vor dem
Versteigerungstermin
Der Betrag muss der Gerichtskasse vor dem
Versteigerungstermin gutgeschrieben sein; ein Nachweis über die
Gutschrift muss im Termin vorliegen Bei der Überweisung auf ein
Konto der Gerichtskasse sind teilweise erheblich längere Laufzeiten
als bei üblichen Bankgeschäften zu berücksichtigen.
Auch die spätere
Zahlung des Meistgebotes ist nur noch unbar möglich.
Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Website werden mit Sorgfalt recherchiert, z.B. werden bei Erstterminen ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin die Bilddateien (Fotos, Fotoreihen, Videos) für die Internetveröffentlichungen erstellt. Gleichwohl übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen. Veröffentlichungen von Gutachten, Gutachtenteilen oder Veröffentlichungstexten der Amtsgerichte beruhen auf Informationen von Dritten und werden in diesem Falle entsprechend gekennzeichnet (siehe auch die "rechtlichen Hinweise" unter Impressum).